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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - L 9 BA 104/19   

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https://dejure.org/2020,20825
LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - L 9 BA 104/19 (https://dejure.org/2020,20825)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2020 - L 9 BA 104/19 (https://dejure.org/2020,20825)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - L 9 BA 104/19 (https://dejure.org/2020,20825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28p Abs 1 S 5 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 53 Abs 1 GmbHG, § 54 Abs 1 GmbHG, § 54 Abs 3 GmbHG
    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer - GmbH - Bedeutung eines schuldrechtlichen, auf einheitliche Stimmabgabe gerichteten Stimmbindungsvertrages zwischen Gesellschaftern - BGB-Innengesellschaft - Bedeutsamkeit der Gestaltung der ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 28p SGB 4, § 7 SGB 4, § 723 BGB
    Gesellschafter-Geschäftsführer; Stimmbindungsabrede; BGB-Innengesellschaft; Kündbarkeit; Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen; Parallelwertung; Einheit der Rechtsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine weisungsabhängige Beischäftigung eines Geschäftsführers bei Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - L 9 BA 104/19
    Der Beschluss war ein schuldrechtlicher Stimmbindungsvertrag und begründete eine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff BGB), weil mit der koordinierten Ausübung der Stimmrechte ein gemeinsamer Zweck verfolgt wird (BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 13/14 R -, BSGE 120, 59-69, Rn. 31).

    Eine unterschiedliche Bewertung von Stimmrechtsvereinbarungen im Gesellschaftsrecht einerseits und im Sozialversicherungsrecht andererseits ist insoweit durch die verschiedenen Sachstrukturen der jeweiligen Rechtsbereiche gerechtfertigt (BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 13/14 R -, BSGE 120, 59-69, Rn. 25).

    Auch im Fall, den das BSG am 11. November 2015 entschieden hat (B 12 KR 13/14 R) hatten die beiden Gesellschafter der GmbH einen Stimmbindungsvertrag ("Einheitliche Stimmabgabe") geschlossen.

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - L 9 BA 104/19
    Aus der Übernahme von Bürgschaften für die Klägerin ergebe sich im Übrigen keine unter dem Gesichtspunkt tatsächlicher wirtschaftlicher Einflussmöglichkeiten bestehende Vergleichbarkeit mit einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R Rn. 16).

    Ob solche nicht konkreten Prüfmitteilungen hinter den Anforderungen des § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV i.V.m. den entsprechenden Bestimmungen der Beitragsverfahrensordnung zurückblieben, sei für die Frage des Vertrauensschutzes ohne Bedeutung (BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R Rn.30 ff.).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - L 9 BA 104/19
    Ob Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage (überhaupt) für die Statusentscheidung bedeutsam sind, und - falls ja - mit welchem Indizcharakter und welcher Gewichtung im Rahmen der insoweit zu treffenden Abwägung aller Umstände, beurteilt sich ohne strikte "Parallelwertung" allein im vorliegend thematisch einschlägigen - sozialversicherungsrechtlichen - Kontext des § 7 Abs. 1 SGB IV (BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14, Rn. 31).

    Dass das Gesellschaftsrecht demgegenüber an anderen praktischen Bedürfnissen ausgerichtet sein kann, steht dem nicht entgegen (dazu BSG Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14, Rn. 31).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - L 9 BA 104/19
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BSG, auf welche das Sozialgericht zutreffend Bezug genommen hat, muss die Sperrminorität, damit sie sozialversicherungsrechtlich geeignet ist, eine Weisungsabhängigkeit auszuschließen, im Gesellschaftsvertrag selbst verankert sein (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 13/17 R Rn. 21/22 - juris).
  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85

    Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - L 9 BA 104/19
    Er hat lediglich bestimmt, dass in diesem Fall der Streit um die "richtige" Stimmabgabe und die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die schuldrechtliche Bindung mit der Gesellschaft selbst als deren Angelegenheit auszutragen ist und sich nicht auf Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern beschränkt (BGH, Urteil vom 25. September 1986 - II ZR 272/85 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 243/81

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses wegen Verletzung einer schuldrechtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - L 9 BA 104/19
    Gemessen daran hätte der überstimmte Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin zwar unter Berufung auf den Beschluss vom 14. März 2011 sein Veto-Recht verteidigen können, indem er einen ihn überstimmenden Gesellschafterbeschluss hätte anfechten können (so BGH, Urteil vom 20. Januar 1983 - II ZR 243/81 -, Rn. 11, juris für den Fall einer schuldrechtlichen Stimmbindungsabrede zwischen allen Gesellschaftern).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - L 9 BA 13/18

    Versicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers mit 33% Geschäftsanteilen

    Der Senat folgt insoweit einschränkungslos der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Versicherungspflicht vom Minderheits-Gesellschaftergeschäftsführern (Urteil vom 14. März 2018, a.a.O.; siehe Urteil des Senats vom 17. August 2020, L 9 BA 112/18, zitiert nach juris, dort Rdnr. 76; Urteil vom 27. Mai 2020, L 9 BA 104/19, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24; Urteil vom 27. November 2019, L 9 KR 264/17, zitiert nach juris, dort Rdnr. 52).
  • SG Detmold, 22.03.2021 - S 28 BA 11/21
    Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht der Deutschen Rentenversicherung Westfalen ab dem 28.09.2017 erfasste die Tätigkeit von Herrn S für die Antragstellerin nicht, weil sie sich auf eine selbständige Tätigkeit als Gewerbetreibende in einem Handwerksbetrieb beschränkte (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 9 BA 104/19 -, Rn. 28, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 - L 9 BA 74/18

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Stimmbindungsvereinbarung; geheime

    Dass das Gesellschaftsrecht demgegenüber an anderen praktischen Bedürfnissen ausgerichtet sein kann, steht dem nicht entgegen (dazu BSG Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14, Rn. 31, Beschluss des Senats vom 27. Mai 2020 - L 9 BA 104/19 -, Rn. 27, juris).
  • LSG Hessen, 24.11.2022 - L 8 BA 16/21
    Ein nichtiger Gesellschafterbeschluss führt indes, selbst wenn er als formlose schuldrechtlich wirkende Abrede außerhalb des Gesellschaftsvertrages wirken sollte, nicht zu einer Verschiebung der sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden sozialversicherungsrechtlich relevanten Rechtsmachtverhältnisse (so im Ergebnis auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.5.2020, L 9 BA 104/19 m.w.N).
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